Globale Ausnahmen
Unter globalen Ausnahmen werden alle User, auch die der Domäne, spezifiziert, die generell nicht unter die Regeln der Startverhinderung fallen. Sofern Sie eine Whitelist konfigurieren, sollten hier dringend alle Verfahrensuser eingetragen werden, die zum Beispiel von Ihrer Softwareverteilung oder sonstigen Management-Systemen genutzt werden.
Bei Verwendung der Whitelist werden nur eingetragene Produkte sowie die erforderlichen Betriebssystemkomponenten zugelassen. Andere EXE-Dateien werden blockiert. Deshalb müssen gegebenenfalls Programme und Dienstkonten, die für Verwaltungs- oder Hintergrunddienste benötigt werden, als globale Ausnahmen freigegeben werden.
